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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft / Freistellungsbescheinigung

Hinter dem Link finden Sie unsere aktuellen Dokumente.

Unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung für Ihre Unterlagen (gültig bis 31.12.2025) und den aktuellen Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 UStG (gültig bis 01.11.2023).

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