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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft / Freistellungsbescheinigung

Hinter dem Link finden Sie unsere aktuellen Dokumente.

Unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung für Ihre Unterlagen (gültig bis 31.08.2028) und den aktuellen Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 UStG (gültig bis 31.08.2028).

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